Wir von der St. Martinus Apotheke in Lorch bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arzneimittel – rezeptpflichtige und rezeptfreie – online vorzubestellen. Auf diese Weise sparen Sie Zeit und Geld! Geben Sie einfach Ihre Bestellung per App oder mit unserem Formular auf, wir benachrichtigen Sie umgehend, wann Ihr Medikament abgeholt werden kann. Bei Bedarf nutzen Sie gern unseren Lieferservice – wir bringen Ihre Bestellung auch zu Ihnen nach Hause.

Bitte beachten Sie, dass bei rezeptpflichtigen Bestellungen das Originalrezept bei Abholung oder Lieferung nach Hause vorgelegt werden muss.

Die App von amamed können Sie bei Google Play oder im Apple App Store herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Amamed App

Oder bestellen Sie bequem über diese Homepage und die folgende Auswahl:

Medikamentenvorbestellung mit Rezept

Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular nach bestem Wissen aus und senden Sie Ihre Vorbestellung direkt an uns.
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[1] aut idem
Durch den Vermerk „aut idem“ oder durch Freilassen des „aut idem“-Feldes auf Ihrem Rezept erlaubt der Arzt Ihrer Apotheke, Ihnen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben, das einen anderen Namen trägt. Diese Medikamente werden „Generika“ genannt und entsprechen in Qualität und Wirkungsweise exakt dem bisher gewohnten Präparat. Lediglich die Verpackung sieht anders aus und der Preis ist günstiger.Auf diese Weise erhalten Sie hochwertige Medikamente, die alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Sollten Sie Fragen zur aut-idem-Regelung haben, können Sie sich gerne an uns wenden!

[2] Befreiung von Zuzahlungen
Für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Krankengymnastik müssen Sie als Patient finanzielle Eigenleistungen erbringen – die sogenannten gesetzlichen Zuzahlungen. Doch es gibt eine Belastungsgrenze, damit niemand dadurch finanziell überfordert wird. Haben Sie diese Grenze erreicht, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wenn diese Ihrem Antrag stattgegeben hat, legen Sie uns den Bescheid über die Befreiung von Zuzahlungen beim Einkauf von Medikamenten vor. Wenn Sie die Vorteile unserer kostenlosen Kundenkarte nutzen, speichern wir Ihre Zuzahlungsbefreiung in Ihren Kundendaten – Sie brauchen dann nur noch die Kundenkarte vorzulegen und wir wissen Bescheid. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben!