Mit der Kundenkarte der St. Martinus Apotheke in Lorch können wir Ihnen zusätzliche Leistungen bieten:
Ihren Befreiungsbescheid legen Sie uns einmalig vor – ab diesem Zeitpunkt wissen wir, dass und wie lange Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind.
Wir informieren Sie bei Bekanntwerden von Risiken oder Rückruf von Arzneimitteln gezielt und in kürzester Zeit.
Dank der gespeicherten Daten können wir Wechselwirkungen zwischen Medikamenten feststellen. Das erhöht Ihre Sicherheit bei Verschreibungen oder Selbstmedikation.
Wir speichern alle Präparate, die Sie von uns erhalten haben. So wissen wir auch im nächsten Jahr noch, welcher Hustensaft Ihnen in diesem Winter so gut geholfen hat.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie eine Auflistung aller Arzneimittelkosten und Rezeptgebühren zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse oder dem Finanzamt.
Ihre gespeicherten Daten werden auf keinen Fall weitergegeben. Sie können jederzeit Einblick in die Daten verlangen und diese auf Wunsch jederzeit wieder löschen lassen.
Als Inhaber einer Kundenkarte unserer Apotheke erhalten Sie auf nicht-apothekenpflichtige Produkte, wie z.B. Tees, Hautpflegeprodukte, Bonbons 3% Sofort-Rabatt!